Inklusion findet weiterhin an allen Schulformen in NRW statt
veröffentlicht am 20. Mai 2019

Aktionsbündnis Schule widerlegt Aussagen, wonach sich die Gymnasien der Inklusion entziehen.

Düsseldorf, 20.05.2019. Im Rahmen der dringend erforderlichen qualitätsorientierten Neuausrichtung der Inklusion eröffnete die Landesregierung den Gymnasien in NRW die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen, die eine zieldifferente Beschulung erfordern, in der Regel nur noch dann aufzunehmen, wenn dies durch Beschluss der Schulkonferenz im Rahmen des Schulprofils auch so vorgesehen ist.

Nur noch im Ausnahmefall können Gymnasien auch ohne einen solchen Beschluss der Schulkonferenz angesichts der nicht ausreichenden schulischen Ressourcen vor Ort zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit zieldifferenten Förderbedarfen veranlasst werden.

Umfangreiche Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung zieldifferenter Inklusion an zahlreichen Gymnasien in den vergangenen Jahren zeigen sehr eindeutig, dass diese Schulform in der Regel nicht dafür geeignet ist, Kinder mit zieldifferenten Förderbedarfen pädagogisch sinnvoll und angemessen zu unterrichten. Der besondere Bildungsauftrag des Gymnasiums bringt es mit sich, dass Schülerinnen und Schüler mit zieldifferenten Förderbedarfen an dieser Schulform in besonderer Weise ihre Lernbeeinträchtigungen als defizitär wahrnehmen – also fast unvermeidlich eine „Exklusion“ in der Inklusion erleben.
Selbstverständlich gehört es zur langen Tradition der Schulform Gymnasium, dass Schülerinnen und Schüler mit zielgleichen Förderbedarfen am Gymnasium aufgenommen und unterrichtet werden. Dies stand auch niemals zur Diskussion.
Vielfach stellt die Schulform Gymnasium geradezu in besonderer Weise einen geeigneten Lernort für solche Schülerinnen und Schüler dar, die möglicherweise zwar unter einer körperlich-motorischen Beeinträchtigung leiden, aber über die für den gymnasialen Bildungsgang erforderlichen intellektuellen Fähigkeiten verfügen.

„Die öffentlich vorgetragene Behauptung, Gymnasien entzögen sich dem gemeinsamen gesellschaftlichen Auftrag zur Umsetzung der Inklusion, weisen wir daher entschieden zurück“, so Sabine Mistler, Vorsitzende des Philologen-Verbands NW und Sprecherin des Aktionsbündnisses.

Das Aktionsbündnis begrüßt die Neuausrichtung, denn Inklusion kann nur funktionieren, wenn sie zum Wohle aller Kinder und Jugendlichen umgesetzt wird. Es muss dabei jedoch auch immer gewährleistet sein, dass die im originären Bildungsgang unterrichteten Schülerinnen und Schüler das von ihnen angestrebte schulformbezogene Bildungsziel erreichen können – am Gymnasium das Abitur.

Zudem müssen Eltern von Kindern mit zieldifferentem Förderbedarf auch eine echte Wahlmöglichkeit bei der Schulform für ihr Kind haben, weshalb Förderschulen auch zukünftig unbedingt erhalten bleiben müssen. Die Erkenntnisse zur Effizienz von inklusivem Unterricht sind sehr unterschiedlich, daher dürfen bewährte Schulangebote nicht aufgegeben werden.
Wichtig ist, dass verlässliche und zukunftsfeste personelle und finanzielle Ressourcen unabdingbare Voraussetzungen für einen erfolgreichen inklusiven Unterricht sind. Dazu müssen Schulen mit zielgleicher, aber vor allem mit zieldifferenter Inklusion, durch ausreichendes Lehrpersonal, Förderschulkräfte, multiprofessionelle Teams, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter und Therapeuten ausgestattet werden. Dabei sind auch angemessene finanziell-sächliche sowie gute raumbezogene Rahmenbedingungen unerlässlich.