Drei Monate vor den Landtagswahlen in NRW: Aktionsbündnis Schule fordert Qualitätsoffensive in der nordrhein-westfälischen Schulpolitik Korrekturen sind unerlässlich!
veröffentlicht am 14. Februar 2017

Die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen gleicht einer riesigen Baustelle, ohne dass ein Bauplan und ein stimmiges Gesamtkonzept erkennbar sind. Das Aktionsbündnis Schule, in dem Eltern- und Lehrerverbände, schulische, außerschulische und hochschulpolitische Organisationen kooperieren, erwartet eine ungeschönte Bestandsaufnahme u.a. zur unterrichtlichen Lehrerversorgung, Inklusion und Integration. Die Schulpolitik muss die Bildungsqualität mit Beginn der Schullaufbahnen der Schülerinnen und Schüler ins Zentrum ihres Handelns rücken. Anstrengungs- und Leistungsbereitschaft sind zu fordern und zu fördern!

 

A. Lehrerversorgung

  • Die unterrichtliche Versorgung ist unzureichend. Zudem verschärft der strukturelle Unterrichtsausfall die Engpässe im Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler.

Nach jahrelangem Ignorieren beispielsweise der sog. Kienbaum-Lücke ist die strukturelle Unterversorgung an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs unerträglich. Die vorenthaltenen Stellen sind endlich auszuweisen, die Lücken konsequent auszugleichen! Mangelnde Transparenz unterläuft das Vertrauen aller Beteiligten.

  • Probleme in der fachspezifischen Unterrichtsversorgung sind konzeptionell anzugehen. Hierzu zählen u.a. eine seriöse Aufklärungsarbeit und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Hochschulen.
  • Um auf Dauer den Unterrichtsausfall zu reduzieren, ist eine 8-10prozentige Stellenreserve an den Schulen aufzubauen.
  • Die Nutzung flexibler Mittel ist kurzfristig auftretenden Situationen anzupassen und entsprechend auszuweiten.
  • In sämtlichen Schulen sind multiprofessionelle Teams ohne Anrechnung auf Lehrerstellen einzurichten. Zu diesen zählen u.a. Schulsozialarbeiter und Schulverwaltungsassistenten.
  • Im Interesse der Ausbildungsqualität und einer planbaren Lehrerversorgungssituation in den Schulen muss der selbstständige Ausbildungsunterricht („bedarfsdeckender Unterricht“) in der zweiten Lehrerausbildungsphase schrittweise abgesenkt werden.
  • Der Prozess der Verringerung von Klassengrößen muss zügiger als bisher geplant umgesetzt werden.

 

B. Inklusion

  • Wir erwarten, dass die Politik Sorge dafür trägt, dass den Eltern eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Förder- und Regelschulen gewährleistet wird.

Hierzu zählt die Erreichbarkeit von Förderschulen ebenso wie die Möglichkeit, einen Wechsel von der Regelschule zu einer Förderschule vornehmen zu können.

  • Eine stärkere Bündelung der Inklusion an Regelschulen muss einhergehen mit einer effizienteren Zuweisung von Lehrerstellen.
  • Der LES-Förderbedarf an allgemeinen Berufskollegs darf nicht ignoriert werden. Ausreichende Ressourcen sind zur Verfügung zu stellen.
  • Unverzichtbar ist die personelle Doppelbesetzung in Klassen mit Inklusionsschülerinnen und -schülern. Ebenso ist eine deutlich niedrigere Klassenobergrenze notwendig.
  • Die anwachsenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung verlangen eine Erhöhung des Stellenbudgets.
  • Die Verpflichtung zur individuellen Förderung gebietet, dass AO-SF-Verfahren nicht erschwert werden und von den Schulen vom ersten Schuljahr an eingeleitet werden können.
  • Zur Sicherung der förderpädagogischen Professionalität ist ein hinreichendes Fort- und Weiterbildungsangebot für Regelschullehrerinnen und -lehrer vorzuhalten.
  • In einem vielfältigen Schulsystem, in dem Schulformen speziellen Bildungszielen verpflichtet sind, kann das Konzept zieldifferenten Unterrichts nicht für alle Schulformen verpflichtend gemacht werden.
  • Ein Angebot von pädagogischen Konzepten ist den Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.
  • Es ist pädagogisch nicht zu verantworten, dass sich Lehrkräfte im „Eigenstudium“ die Qualifikationen aneignen, die in der Regel in einem fünfjährigen Studium für das Lehramt an Förderschulen vermittelt werden.

 

C. Integration

  • Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte verlangt vorab eine intensive Sprachvermittlung in nicht zu großen Sprachfördergruppen.

Erst im Anschluss kann eine nach Eignung und Befähigung vorgenommene Zuordnung zu Regelklassen in den einzelnen Schulformen erfolgen.

  • Da die Heterogenität in den Sprachförderlerngruppen ohnehin recht hoch ist, sollten für grundsätzliche Alphabetisierungsaufgaben externe Angebote eingerichtet werden.

 

Düsseldorf, den 14.02.17

Peter Silbernagel

– Sprecher Aktionsbündnis Schule –