Aktionsbündnis Schule fordert Korrekturen in der nordrhein-westfälischen Schulpolitik
veröffentlicht am 1. September 2016

Die Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen gleicht einer riesigen Baustelle, ohne dass ein Bauplan und ein stimmiges Gesamtkonzept erkennbar sind. Das Aktionsbündnis Schule, in dem Eltern- und Lehrerverbände, schulische, außerschulische und hochschulpolitische Organisationen kooperieren, erwartet eine ungeschönte Bestandsaufnahme u.a. zur unterrichtlichen Lehrerversorgung, Inklusion und Integration.

 

A. Lehrerversorgung

  • Die unterrichtliche Versorgung ist unzureichend. Zu Beginn des Schuljahres 2016/17 ist nicht nur eine Vielzahl von Stellen unbesetzt, auch verschärft der strukturelle Unterrichtsausfall die Engpässe im Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler.

Nach jahrelangem Ignorieren beispielsweise der sog. Kienbaum-Lücke ist die strukturelle Unterversorgung an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs unerträglich. Die vorenthaltenen Stellen sind endlich auszuweisen, die Lücken konsequent auszugleichen!

  • Probleme in der fachspezifischen Unterrichtsversorgung sind konzeptionell anzugehen. Hierzu zählen u.a. eine seriöse Aufklärungsarbeit und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Hochschulen.
  • Um auf Dauer den Unterrichtsaufall zu reduzieren, ist eine 8-10prozentige Stellenreserve an den Schulen aufzubauen.
  • In sämtlichen Schulen sind multiprofessionelle Teams ohne Anrechnung auf Lehrerstellen einzurichten. Zu diesen zählen u.a. Schulsozialarbeiter und   Schulverwaltungsassistenten.
  • Im Interesse der Ausbildungsqualität und einer planbaren Lehrerversorgungssituation in den Schulen muss der selbstständige   Ausbildungsunterricht („bedarfsdeckender Unterricht“)  in der zweiten Lehrerausbildungsphase schrittweise abgesenkt werden.
  • Inklusion- und Integrationsaufgaben verlangen, dass der Prozess der Verringerung von Klassengrößen  zügiger erfolgt als bisher geplant und umgesetzt.

 

B. Inklusion

  • Wir erwarten, dass die Politik Sorge dafür trägt, dass den Eltern ein wirkliches Wahlrecht zwischen Förder- und Regelschulen ermöglicht wird.

Hierzu zählt die Erreichbarkeit von Förderschulen ebenso wie die Möglichkeit, einen Wechsel von der Regelschule zu einer Förderschule        vornehmen zu können.

  • Eine stärkere Bündelung der Inklusion an Regelschulen muss einhergehen mit einer effizienteren Zuweisung von Lehrerstellen.
  • Unverzichtbar ist die personelle Doppelbesetzung in Klassen mit Inklusionsschülerinnen und  -schülern. Ebenso ist eine deutlich niedrigere Klassenobergrenze  notwendig.
  • Die anwachsenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung verlangen eine Erhöhung des Stellenbudgets.
  • Die Verpflichtung zur individuellen Förderung gebietet, dass AO-SF- Verfahren nicht erschwert werden.
  • Zur Sicherung der förderpädagogischen Professionalität ist das Fort- und Weiterbildungsangebot für Regelschullehrerinnen und  -lehrer erheblich auszuweiten!
  • Ein Angebot von pädagogischen Konzepten ist von Seiten der Qualitätsagentur Soest auszuarbeiten.

 

Es ist pädagogisch nicht zu verantworten, dass sich Lehrkräfte in   „Eigenstudium“ die Qualifikationen aneignen, die in der Regel in einem fünfjährigen Studium für das Lehramt an Förderschulen vermittelt werden.

 

C. Integration

  • Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte verlangt vorab eine intensive Sprachvermittlung in nicht zu großen Sprachfördergruppen.

Erst im Anschluss kann eine nach Eignung und Befähigung vorgenommene Zuordnung zu Regelklassen in den einzelnen Schulformen erfolgen.

  • Da die Heterogenität in den Sprachförderlerngruppen ohnehin recht hoch ist, sollten grundsätzliche Alphabetisierungsaufgaben nicht primär in Sprachförderklassen wahrgenommen werden.
  • Mehr als bisher sind Fort- und Weiterbildungsangebote zum Erwerb einer DAZ-/DAF-Qualifikation vorzuhalten.

(Anmerkungen: ggf. weitere Forderungen bspw. zur Ausweitung der flexiblen Mittel und zu räumlichen Mindeststandards für die Umsetzung schulischer Inklusion)

 

Düsseldorf, den 01.09.16